Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2007

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 15.07.2004 - L 4 KR 125/03   

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https://dejure.org/2004,17715
LSG Bayern, 15.07.2004 - L 4 KR 125/03 (https://dejure.org/2004,17715)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.07.2004 - L 4 KR 125/03 (https://dejure.org/2004,17715)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - L 4 KR 125/03 (https://dejure.org/2004,17715)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Tempur-Matratze - Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme für eine Matratze mit Systemrahmen; Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens in der gesetzlichen Krankenversicherung; Gegenstand mit Doppelfunktion in der gesetzlichen Krankenversicherung; Dekubitus-Matratze als Hilfsmittel in der gesetzlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 22.08.2001 - B 3 P 13/00 R

    Pflegeversicherung - Pflegehilfsmittel - elektrisch verstellbarer Sessel -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.07.2004 - L 4 KR 125/03
    Ein Gegenstand, der auch Kranken und Behinderten hilft, ist nicht als Hilfsmittel der Krankenversicherung zu gewähren, wenn er bereits von seiner Konzeption her nicht vorwiegend für Kranke und /oder Behinderte gedacht ist (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. BSG vom 24.09.2002 KrV 2003, 59; BSG vom 22.08.2001 SozR 3-3300 § 40 Nr. 7 = NZS 2002, 374; jeweils m.w.Nw.).
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 59/00 B

    Wirtschaftlichkeitsprüfung bei der Verordnung von orthopädischen

    Auszug aus LSG Bayern, 15.07.2004 - L 4 KR 125/03
    Ferner hat das BSG für Recht erkannt (Beschluss vom 14.03.2001 B 6 KA 59/00 B), dass allein der Umfang, in dem ein Versicherter für sich die Anschaffung von Hilfsmitteln (hier: orthopädischen Schuhen) für notwendig oder auch nur für wünschenswert hält, seinen Anspruch auf diese Gegenstände nicht begründen kann.
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.07.2004 - L 4 KR 125/03
    Überdies verpflichtet allein die vertragsärztliche Verordnung die Beklagte nicht zur Bewilligung der beantragten Leistung (z.B. BSG vom 16.04.1998 SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 m.w.N.).
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R

    Bindung des Tatsachengerichts an rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts,

    Auszug aus LSG Bayern, 15.07.2004 - L 4 KR 125/03
    Das BSG hat unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung mit Urteil vom 16.09.1999 (SozR 3-2500 § 33 Nr. 33 = BSGE 84 266) den Begriff "allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens" neu bestimmt.
  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96

    Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht

    Auszug aus LSG Bayern, 15.07.2004 - L 4 KR 125/03
    Dass sie auch ohne Behinderung beschafft worden wären, wird angenommen bei Gegenständen, die jeder oder jedenfalls die große Mehrzahl aller Menschen besitzt (BSG vom 06.02.1997 SozR 3-2500 § 33 Nr. 22).
  • BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95

    Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung,

    Auszug aus LSG Bayern, 15.07.2004 - L 4 KR 125/03
    Das Hilfsmittel bleibt lediglich dann in der Leistungspflicht der Krankenkasse, wenn der auf die Hilfsmittelfunktion entfallende Teil der Herstellungskosten überwiegt (BSG vom 23.08.1995 SozR 3-2500 § 33 Nr. 16).
  • BSG, 24.09.2002 - B 3 KR 15/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - stationäre Pflege - Pflegeheim -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.07.2004 - L 4 KR 125/03
    Der Senat hat auch beachtet, dass eine Dekubitus-Matratze nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BSG vom 24.09.2002 SozR 3-2500 § 33 Nr. 47) ein Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung sein kann, wenn sie nach ärztlicher Verordnung zur Behandlung eines akuten oder Vermeidung eines unmittelbar drohenden Druckgeschwürs erforderlich ist.
  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 15/96

    Kostenerstattung für ein selbstbeschafftes Arznei- oder Heilmittel

    Auszug aus LSG Bayern, 15.07.2004 - L 4 KR 125/03
    Hierzu hat das BSG mit Urteil vom 19.11.1996 (BSGE 79, 257) ausgeführt, dass ein Sachleistungsanspruch nur dadurch begründet werden kann, dass ein Vertragsarzt das Mittel (hier Arznei- oder Heilmittel) auf Kassenrezept verordnet und damit die Verantwortung für die Behandlung übernimmt.
  • SG Düsseldorf, 23.06.2005 - S 8 KR 210/03

    Krankenversicherung

    Entsprechende (abschlägige) Entscheidungen bezüglich der Versorgung mit sog. Bandscheibenmatratzen haben auch das Bayrische Landessozialgericht (Urteil vom 15.07.2004 - L 4 KR 125/03 - ) und das Sozialgericht Gelsenkirchen (Urteile vom 21.03.2003 - S 24 KR 69/02 - und vom 10.10.2003 - S 6 KN 32/03 KR - ; alle Urteile veröffentlicht in: www.sozialgerichtsbarkeit.de, Stichwort: Entscheidungen) getroffen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2018 - L 4 KR 135/18
    Die stattdessen erfolgte ärztliche Verordnung zum Zwecke der Wirbelsäulen-Entlastung ist vom Verwendungszweck der Dekubitus-Matratze nicht erfasst und kann deshalb nicht zur Leistungsgewährung durch die gKV führen; die Matratze ThevoautoActiv 100 wird insoweit als orthopädische Matratze eingesetzt und ist als solche Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens (Bewerben des Produkts als sog. "Seniorenmatratze) (wie hier: LSG Bayern, Urteil vom 15. Juli 2004, L 4 KR 125/03; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 4. Dezember 2013, L 4 KR 6/13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2010 - L 4 KR 255/07
    Zur weiteren Begründung hat es sich auf das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 15. Juli 2004 - Az.: L 4 KR 125/03 - bezogen.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2007 - L 4 KR 125/03   

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https://dejure.org/2007,116527
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2007 - L 4 KR 125/03 (https://dejure.org/2007,116527)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.06.2007 - L 4 KR 125/03 (https://dejure.org/2007,116527)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - L 4 KR 125/03 (https://dejure.org/2007,116527)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.09.1987 - 12 RK 13/85

    Zweitbeschäftigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2007 - L 4 KR 125/03
    Soweit die Klägerin im Berufungsverfahren der Ansicht ist, dass die Beigeladene zu 5) bei ihr nicht überwiegend beschäftigt gewesen sei und es sich nicht um eine sogenannte Erstbeschäftigung iSd Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 10. September 1987, Az: 12 RK 13/85 (in BB 1988, 210-211, NZA 1988, 629-630) gehandelt habe, ist die Klägerin darauf hinzuweisen, dass es auf diese Gesichtspunkte nicht ankommt.

    Das BSG hat in dem von der Klägerin zitierten Urteil vom 10. September 1987 (aaO) ausgeführt, dass es dem Gesetzgeber freigestanden habe, die Versicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigungen durch eine Vorschrift über die Zusammenrechnung mehrerer geringfügiger Beschäftigungen wieder einzuschränken, zumal wenn dadurch die betroffenen Arbeitnehmer nur denen gleichgestellt würden, die bereits mit einer einzigen Beschäftigung die Grenzen der Geringfügigkeit überschreiten würden.

    Im Urteil des BSG vom 10. September 1987 (aaO) führte das BSG aus, dass bei mehrfach Beschäftigten sich die Kassenzuständigkeit gemäß § 309 Reichsversicherungsordnung (RVO) nach der überwiegenden Beschäftigung richte.

  • BSG, 23.02.1988 - 12 RK 43/87

    Umfang des Fragerechtes - Einzelheiten anderer Beschäftigung - Entstehen der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2007 - L 4 KR 125/03
    Eine Anspruchsgrundlage hierfür ist nicht ersichtlich (vgl Urteil des BSG vom 23. Februar 1988, Az 12 RK 43/87 in Soz R 2100 § 8 Nr. 5).
  • BVerfG, 21.04.1989 - 1 BvR 1591/87
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2007 - L 4 KR 125/03
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BSG nicht zur Entscheidung angenommen (vgl Beschluss des BVerfG 1. Senat, 3. Kammer vom 21. April 1998, Az: 1 BvR 1591/87).
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